Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Leistung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen der quadromedica-Schule (nachfolgend: Schule). Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vertragspartners. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis. Im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen der Schule gilt jeweils die aktuellste Fassung.
2. Studienleistung
Ziel der quadromedica-Schule ist es, durch eine geeignete Ausbildung ihre Absolventen zu einer verantwortungsbewussten Ausübung des Heilpraktikerberufes zu befähigen. Hierzu zählt auch die Vermittlung eines fundierten Wissens für die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt. Das Bestehen dieser Prüfung erfordert von dem einzelnen Teilnehmer ein hohes Engagement und die Bereitschaft zur selbständigen Vertiefung des Unterrichtsstoffes. Der Teilnehmer trägt daher für das Bestehen der Heilpraktikerprüfung Selbstverantwortung. Das Ausbildungsprogramm soll von dem Schüler ergänzt werden durch Seminare und Fortbildungen zu bestimmten Schwerpunktthemen.
3. Unterricht
Die Leistungen werden grundsätzlich am von der Schule definierten Ort ausgeführt. Die Unterrichtszeiten ergeben sich aus den jeweiligen Stundenplänen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kann die Heilpraktikerschule Teile der von ihr zu erbringenden Leistungen von Subunternehmern / Gastdozenten erbringen lassen. Der Schule obliegt die Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung ihrer Erfüllungsgehilfen. Ein Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts
4. Studiendauer
Die Dauer des Studiums beträgt bei dem Vollzeitkurs 24 Monate, bei dem Abend-, Wochenend- und Psychotherapiekurs 24 Monate und beim Kompaktkurs 12 Monate. Der Schüler verpflichtet sich, pünktlich und regelmäßig am Unterricht zu den angegebenen Kurszeiten teilzunehmen. Eventuelle Fehlzeiten des Schülers können nicht nach Vertragsende nachgeholt werden. Ein Nachholen der versäumten Termine in einem anderen Kurs kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Eine Gewähr hierfür besteht nicht.
5. Laufzeit
Die Laufzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Eine über diesen Vertrag hinausgehende Leistung ist gesondert in schriftlicher Form festzuhalten und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
6. Anmeldegebühr
Es wird unabhängig von der Art des Vertrages eine Anmeldegebühr von 150,- € erhoben. Diese Gebühr wird mit Abschluß des Vertrages sofort und ohne Abzug fällig. Bei etwaiger Kündigung verfällt diese Gebühr und kann nicht zurückerstattet werden.
7. Studiengebühren
Das Ausbildungsentgelt ergibt sich jeweils aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung maßgeblichen, aktuellen Entgeltliste und wird im Vertrag festgehalten.
8. Zahlung
Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus ohne Abzug spätestens zum 1. dieses Monats. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,- € erhoben und die Unterrichtsteilnahme ist bis zur Bezahlung nicht möglich. Bei wiederholtem Zahlungsverzug besteht von Seiten der Schule ein fristloses Kündigungsrecht (s. Punkt 15). Unterrichtsversäumnis des Schülers entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Soweit etwas anderes nicht schriftlich vereinbart wird, sind die Ausbildungsentgelte bargeldlos über einen Dauerauftrag zu bezahlen.
9. Ausbildungsmaterialien / Urheberrechte
Ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt, werden den Teilnehmern exklusiv zur Verfügung gestellt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung der Schule vervielfältigt werden.
10. Ferien
Die Ferien orientieren sich an den gesetzlichen Feiertagen sowie an den Schulferien des Landes Baden-Württemberg, insbesondere hier der Stadt Stuttgart.
11. Schulordnung
Der Schüler verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten.
12. Absagen
Die Schule kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen Grund für Ausweichtermine sorgen oder die Durchführung der Veranstaltung absagen. Bereits vom Teilnehmer oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Sollten sich in einem Kurs weniger als die angegebene Mindestteilnehmerzahl anmelden, kann der Kurs gegen Zahlung eines Aufpreises oder durch Kürzung von Unterrichtstagen dennoch stattfinden. Die Gruppe entscheidet gemeinsam, wie viele Unterrichtsstunden zu welchem Preis dann gebucht werden. Weitergehende Ansprüche an die Schule bestehen nicht.
14. Kündigung
Die Kündigung ist für beide Seiten mit einer Frist von 6 Wochen vorher und Wirkung zu folgenden Terminen möglich:
31. Januar, 28. Februar, 31. März, 31. Mai, , 30. Juni, 30. September, 31. Oktober, 30. November. In den letzten 3 Monaten der Vertragsdauer ist eine Kündigung aber ausgeschlossen.
Eine Kündigung zu einem anderen Termin ist nicht möglich. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Unterrichtsmonate werden dann anteilsmäßig zum Gesamtbetrag der Ausbildung sofort fällig und sind bis zum Kündigungszeitpunkt zu entrichten. Die außerordentliche fristlose Kündigung kann aus wichtigem Grund durch eine der beiden Vertragspartner erfolgen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung durch die Schule liegt insbesondere in der trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 2 Wochen nicht erfolgten Zahlung fälliger Ausbildungsentgelte. Bei Kündigung wird die Anmeldegebühr einbehalten. Dies gilt auch bei einer Kündigung vor Beginn der Ausbildung. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von drei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.
15. Amtsärztliche Überprüfung
Für die Zulassung zur amtsärztlichen Überprüfung sind Voraussetzungen nötig, die beim zuständigen Gesundheitsamt erfragt werden können. Die Überprüfung des Schülers ist mit weiteren Kosten verbunden. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden.
16. Datenschutz
Mit der Anmeldung übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage der Schule ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung gespeichert. Anschriften der Teilnehmer werden über eine Teilnehmerliste den jeweils anderen Teilnehmern zugänglich gemacht, sofern ein diesbezüglicher Widerspruch bei Anmeldung nicht erfolgt. Der Teilnehmer hat Anspruch auf jederzeitige Auskunft über den Bestand der über ihn gespeicherten Daten und auf Löschung der persönlichen Daten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.
17. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien verständigerweise gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätte. Gerichtsstand ist Stuttgart. Für die vertraglichen Bestimmungen gilt deutsches Recht.