Die Ausbildung beginnt September 2026.
Ein flexibler Einstieg ist auch zu Beginn eines jeden Quartals möglich. Den genauen Termin teilt Ihnen die Schulleitung individuell mit.
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Die quadromedica Heilpraktikerschule haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit der quadromedica Heilpraktikerschule oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden; im Rahmen einer etwaigen Garantiezusage; bei Mängeln gelieferter Ware soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer*in regelmäßig vertrauen darf) haftet die quadromedica Heilpraktikerschule auch bei fahrlässiger Verletzung durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorsehbaren Schaden, im Übrigen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB entsprechend.
Die Leistung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen der quadromedica-Schule (nachfolgend: Schule). Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vertragspartners. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis. Im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen der Schule gilt jeweils die aktuellste Fassung.
Ziel der quadromedica-Schule ist es, durch eine geeignete Ausbildung ihre Absolventen zu einer verantwortungsbewussten Ausübung des Heilpraktikerberufes zu befähigen. Hierzu zählt auch die Vermittlung eines fundierten Wissens für die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt. Das Bestehen dieser Prüfung erfordert von dem einzelnen Teilnehmer ein hohes Engagement und die Bereitschaft zur selbständigen Vertiefung des Unterrichtsstoffes. Der Teilnehmer trägt daher für das Bestehen der Heilpraktikerprüfung Selbstverantwortung. Das Ausbildungsprogramm soll von dem Schüler ergänzt werden durch Seminare und Fortbildungen zu bestimmten Schwerpunktthemen.
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