Anmeldung

Die Ausbildung beginnt September 2026.

Ein flexibler Einstieg ist auch zu Beginn eines jeden Quartals möglich. Den genauen Termin teilt Ihnen die Schulleitung individuell mit.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns!

Anmeldeformular

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Allgemeine Geschäfts­bedingungen
  1. Die Anmeldung der Teilnehmer*in an dem Seminar erfolgt unter Verwendung des Formulars (ausfüllen und unterzeichnen) für den Seminarvertrag der Beauty & Health Education GmbH (im Folgenden „quadromedica Heilpraktikerschule“ genannt) auf der Website. Die Anmeldung wird somit automatisch an die quadromedica Heilpraktikerschule übersandt, der/die Teilenehmer*in erhält automatisiert eine E-Mail mit der Bestätigung der Anmeldung und dem unterzeichneten Anmeldevertrag in pdf-Form als Anhang der Mail nebst AGBs und Widerrufsbelehrung sowie Seminarübersicht.

  2. Die Anmeldung erfolgt durch die Teilnehmer*in. Die Teilnehmer*in bestätigt, dass der Teilnahme an dem Seminar keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entgegenstehen und er/sie/ die Teilnahmevoraussetzungen für das jeweilige Seminar erfüllt. Die Teilnahme an dem Seminar erfordert ein Mindestalter von 16 Jahren.
  1. Durch die Anmeldung und Unterzeichnung des/der Teilnehers/Teilnehmerin wird der Seminarvertrag geschlossen.

  2. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Verbraucher können ihr gesetzliches Widerrufsrecht auch elektronisch über den auf unserer Website bereitgestellten Widerrufsbutton ausüben. Nach Eingabe der erforderlichen Angaben und Absenden der Widerrufserklärung erhalten Verbraucher eine elektronische Bestätigung über den Eingang des Widerrufs. Die Nutzung des Widerrufsbuttons ist nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts. Der Widerruf kann auch auf anderem gesetzlich zulässigem Weg erklärt werden.

  3. Die quadromedica Heilpraktikerschule behält sich vor, von dem Seminarvertrag bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Seminars zurückzutreten, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Mindestteilnehmerzahl der/die Teilnehmer*innen  nicht erreicht wird. Die Rücktrittserklärung erfolgt in Textform und muss dem/der Teilnehmer*in spätestens 2 Wochen vor Unterrichtsbeginn zugehen.
  1. Die quadromedica Heilpraktikerschule wird dem/der Teilnehmer*in die in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Seminarübersicht aufgeführten und erklärten Leistungsinhalte vermitteln. In der Seminargebühr sind die in den Lehrgangsräumen gemeinschaftlich genutzten Lehrmaterialien enthalten.

  2. Die Seminare finden zu den vorgesehenen Terminen statt. Bei Nichtteilnahme an einzelnen oder allen Seminarterminen erfolgt keine (Teil-) Erstattung der Seminargebühr, auch nicht bei einer krankheitsbedingten Nichtteilnahme.

  3. Die quadromedica Heilpraktikerschule behält sich vor, vorgesehene Termine zu verschieben, wenn ein Seminartermin aufgrund der Verhinderung des/der Dozent*in nicht durchgeführt werden kann und kein/e adäquate/r Ersatzdozent*in zur Verfügung steht. Der/die Teilnehmer*in wird in diesem Fall schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt. Ferner behält sich die quadromedica Heilpraktikerschule vor für das Seminar vorgesehene Dozent*innen durch adäquate Ersatzdozent*innen zu ersetzen, wenn der/die Dozent*in dauerhaft verhindert ist.

  4. Die Teilnehmer*innen erhält ein Teilnahmezertifikat, wenn er/sie an allen Seminarterminen teilgenommen hat bzw. für krankheitsbedingte Fehltage ein ärztliches Attest beibringt oder in Textform zwingende Gründe darlegt, die eine Abwesenheit rechtfertigen, und die absolute Anzahl der Fehltage einer erfolgreichen Vermittlung des Seminarziels nicht entgegensteht. Die absolute Anzahl der Fehltage steht einer erfolgreichen Vermittlung des Seminarziels in der Regel nicht entgegen, wenn mindestens 80 % der Termine des Seminars besucht wurden. Fehltage können bei einem weiteren Seminartermin gegen Entgelt nachgeholt werden, um einen für ein Teilnahmezertifikat ausreichenden Ausbildungsstand zu erreichen.

  5. Soweit Seminargegenstand, erlaubt der/die Teilnehmer*in die Erstellung und Nutzung von Fotos seiner im Rahmen des Seminars geleisteten Arbeitsergebnisse und von Fotos seiner Person in Ausbildungssituationen durch die quadromedica Heilpraktikerschule. Die Nutzung durch die quadromedica Heilpraktikerschule erfasst die nicht exklusive zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung zu Werbezwecken; dies auch in übertragbarer und/oder sublizenzierbarer Form und einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Die Erlaubnis berechtigt zu sämtlichen Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen (inkl. dem Recht der öffentlich Zugänglichmachung) in Print- und digitalen Medien. In Zusammenhang mit der Fotonutzung ist die quadromedica Heilpraktikerschule und/oder deren Lizenznehmer oder -nachfolger berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Namen des/der Teilnehmer*in zu nennen.

  6. In Bezug auf Fotos von geleisteten Arbeitsergebnissen des/der Teilnehmer*in darf die quadromedica Heilpraktikerschule insbesondere den fotografierten Fotomodellen und den Fotograf*innen die Nutzung zu ihren Eigenbewerbungs- bzw. Bewerbungszwecken erlauben (nämlich Printmappe, elektronische Bewerbungsmappe oder eigene Website und eigene Social-Media-Accounts), erneut mit der berechtigten Nichtverpflichtung zur Namensnennung.

  7. Der/Die Teilnehmer*in erhält für an ihn/sie überlassene Fotos von seinen im Rahmen des Seminars geleisteten Arbeitsergebnissen nicht exklusive Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte an den Fotos beschränken sich auf die persönliche Nutzung zu Eigenbewerbungs- bzw. Bewerbungszwecken des/der Teilnehmer*in (nämlich Printmappe, elektronische Bewerbungsmappe oder eigene Website und eigene Social-Media-Accounts). Die Lizenz ist seitens der quadromedica Heilpraktikerschule jederzeit aus wichtigem Grund kündbar/widerruflich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Wegfall der eigenen Lizenzberechtigung der quadromedica Heilpraktikerschule.

  8. Soweit dem/der Teilnehmer*in im Rahmen des Seminarvertrags Unterrichtsmaterialien oder sonstige Gegenstände überlassen werden, gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, einschließlich, soweit anwendbar, der Gewährleistungsregelungen.

Die quadromedica Heilpraktikerschule haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit der quadromedica Heilpraktikerschule oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden; im Rahmen einer etwaigen Garantiezusage; bei Mängeln gelieferter Ware soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer*in regelmäßig vertrauen darf) haftet die quadromedica Heilpraktikerschule auch bei fahrlässiger Verletzung durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorsehbaren Schaden, im Übrigen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB entsprechend.

  1. Der/Die Teilnehmer*in hat die Seminargebühr bis 14 Tage vor Beginn des Seminars an die quadromedica Heilpraktikerschule zu leisten (bei Einmalzahlung) oder, falls eine abweichende Ratenzahlung vereinbart ist, zu den vereinbarten Terminen. Kommt der Vertragsschluss innerhalb einer kürzeren Frist vor Beginn des Seminars zustande, ist die Seminargebühr mit Rechnungsstellung fällig (im Falle der Einmalzahlung).

  2. Die quadromedica Heilpraktikerschule ist berechtigt, dem/der Teilnehmer*in die Teilnahme an dem Seminar zu verweigern, wenn der/die Teilnehmer*in die Seminargebühr nicht geleistet hat bzw. mit ihren/seinen Ratenzahlungen im Rückstand steht.

  3. Der/Die Teilnehmer*in verpflichtet sich zu einem nachsichtigen und sorgsamen Umgang mit den Ausbildungsmaterialien und Schulungsräumen.

  4. Je nach Seminarart erhält der/die Teilnehmer*in im Rahmen des Seminars zur Begleitung des Seminars und zum Selbststudium Schulungsunterlagen in digitaler Form. Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung und gewerbliche Nutzung sind nicht gestattet.

  5. Die in den Schulungsräumen gemeinschaftlich genutzten Arbeitsmaterialien sind ausschließlich zur Verwendung in den Schulungsräumen vorgesehen. Eine Verwendung außerhalb der Schulungsräume ist nicht gestattet.
  1. Der Seminarvertrag ist auf bestimmte Zeit für den jeweils gewählten Seminarzeitraum geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist bis 6 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei zur fristlosen Kündigung.
  2. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für die quadromedica Heilpraktikerschule insbesondere vor, wenn die Seminargebühr trotz Fälligkeit und Mahnung vom/von der/m Teilnehmer*in nicht bezahlt wird oder der/die Teilnehmer*in wiederholt intensiv den Unterricht stört und damit das Erreichen des Unterrichtsziels gefährdet.
  3. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung wird die Seminargebühr für Seminartermine, die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch nicht stattgefunden haben, anteilig zurückerstattet.
  1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  2. Sind einzelne Bestimmungen dieses Seminarvertrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Der Seminarvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die Leistung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen der quadromedica-Schule (nachfolgend: Schule). Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vertragspartners. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis. Im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen der Schule gilt jeweils die aktuellste Fassung.

Ziel der quadromedica-Schule ist es, durch eine geeignete Ausbildung ihre Absolventen zu einer verantwortungsbewussten Ausübung des Heilpraktikerberufes zu befähigen. Hierzu zählt auch die Vermittlung eines fundierten Wissens für die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt. Das Bestehen dieser Prüfung erfordert von dem einzelnen Teilnehmer ein hohes Engagement und die Bereitschaft zur selbständigen Vertiefung des Unterrichtsstoffes. Der Teilnehmer trägt daher für das Bestehen der Heilpraktikerprüfung Selbstverantwortung. Das Ausbildungsprogramm soll von dem Schüler ergänzt werden durch Seminare und Fortbildungen zu bestimmten Schwerpunktthemen.

Die Leistungen werden grundsätzlich am von der Schule definierten Ort ausgeführt. Die Unterrichtszeiten ergeben sich aus den jeweiligen Stundenplänen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kann die Heilpraktikerschule Teile der von ihr zu erbringenden Leistungen von Subunternehmern / Gastdozenten erbringen lassen. Der Schule obliegt die Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung ihrer Erfüllungsgehilfen. Ein Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts
Die Dauer des Studiums beträgt bei dem Vollzeitkurs 24 Monate, bei dem Abend-, Wochenend- und Psychotherapiekurs 24 Monate und beim Kompaktkurs 12 Monate. Der Schüler verpflichtet sich, pünktlich und regelmäßig am Unterricht zu den angegebenen Kurszeiten teilzunehmen. Eventuelle Fehlzeiten des Schülers können nicht nach Vertragsende nachgeholt werden. Ein Nachholen der versäumten Termine in einem anderen Kurs kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Eine Gewähr hierfür besteht nicht.
Die Laufzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Eine über diesen Vertrag hinausgehende Leistung ist gesondert in schriftlicher Form festzuhalten und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Es wird unabhängig von der Art des Vertrages eine Anmeldegebühr von 150,- € erhoben. Diese Gebühr wird mit Abschluß des Vertrages sofort und ohne Abzug fällig. Bei etwaiger Kündigung verfällt diese Gebühr und kann nicht zurückerstattet werden.
Das Ausbildungsentgelt ergibt sich jeweils aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung maßgeblichen, aktuellen Entgeltliste und wird im Vertrag festgehalten.
Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus ohne Abzug spätestens zum 1. dieses Monats. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,- € erhoben und die Unterrichtsteilnahme ist bis zur Bezahlung nicht möglich. Bei wiederholtem Zahlungsverzug besteht von Seiten der Schule ein fristloses Kündigungsrecht (s. Punkt 15). Unterrichtsversäumnis des Schülers entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Soweit etwas anderes nicht schriftlich vereinbart wird, sind die Ausbildungsentgelte bargeldlos über einen Dauerauftrag zu bezahlen.
Ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt, werden den Teilnehmern exklusiv zur Verfügung gestellt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der Schule vervielfältigt werden.
Die Ferien orientieren sich an den gesetzlichen Feiertagen sowie an den Schulferien des Landes Baden-Württemberg, insbesondere hier der Stadt Stuttgart.
Der Schüler verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten.
Die Schule kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen Grund für Ausweichtermine sorgen oder die Durchführung der Veranstaltung absagen. Bereits vom Teilnehmer oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Sollten sich in einem Kurs weniger als die angegebene Mindestteilnehmerzahl anmelden, kann der Kurs gegen Zahlung eines Aufpreises oder durch Kürzung von Unterrichtstagen dennoch stattfinden. Die Gruppe entscheidet gemeinsam, wie viele Unterrichtsstunden zu welchem Preis dann gebucht werden. Weitergehende Ansprüche an die Schule bestehen nicht.
Die Schule haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Festgestellte Mängel sind der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei durch die Schule bedingte Ausfällen des Unterrichtes wird versucht, diesen zeitnah nachzuholen. Eine Gewähr hierfür besteht aber nicht. Bei Ausfällen durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht. Für die Verletzung von Schutzrechten Dritter hat die Schule nicht einzustehen. Der Schüler haftet für von ihm verursachte Schäden in vollem Umfang
Die Kündigung ist für beide Seiten mit einer Frist von 6 Wochen vorher und Wirkung zu folgenden Terminen möglich:
31. Januar, 28. Februar, 31. März, 31. Mai, , 30. Juni, 30. September, 31. Oktober, 30. November. In den letzten 3 Monaten der Vertragsdauer ist eine Kündigung aber ausgeschlossen.
Eine Kündigung zu einem anderen Termin ist nicht möglich. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Unterrichtsmonate werden dann anteilsmäßig zum Gesamtbetrag der Ausbildung sofort fällig und sind bis zum Kündigungszeitpunkt zu entrichten. Die außerordentliche fristlose Kündigung kann aus wichtigem Grund durch eine der beiden Vertragspartner erfolgen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung durch die Schule liegt insbesondere in der trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 2 Wochen nicht erfolgten Zahlung fälliger Ausbildungsentgelte. Bei Kündigung wird die Anmeldegebühr einbehalten. Dies gilt auch bei einer Kündigung vor Beginn der Ausbildung. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von drei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.
Für die Zulassung zur amtsärztlichen Überprüfung sind Voraussetzungen nötig, die beim zuständigen Gesundheitsamt erfragt werden können. Die Überprüfung des Schülers ist mit weiteren Kosten verbunden. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden.
Mit der Anmeldung übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage der Schule ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung gespeichert. Anschriften der Teilnehmer werden über eine Teilnehmerliste den jeweils anderen Teilnehmern zugänglich gemacht, sofern ein diesbezüglicher Widerspruch bei Anmeldung nicht erfolgt. Der Teilnehmer hat Anspruch auf jederzeitige Auskunft über den Bestand der über ihn gespeicherten Daten und auf Löschung der persönlichen Daten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien verständigerweise gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätte. Gerichtsstand ist Stuttgart. Für die vertraglichen Bestimmungen gilt deutsches Recht.